KfW-Förderung für SANIERUNG ist wieder möglich !
Die neue Bundesregierung sah in der gegenwärtigen Förderung für energieeffiziente Gebäude eine Fehlsteuerung und stoppte zum 24.01.2022 die Förderprogramme für energetische Sanierung und den Neubau von Wohnraum.
Seit dem 22. Februar wurde die Sanierungsförderung wieder aufgenommen. Das bedeutet neue Anträge auf Sanierungsförderung wieder gestellt werden können. Die Förderbedingungen hierfür bleiben zunächst unverändert. Zur Verfügung stehen insgesamt laut Verpflichtungsermächtigung rund 9,5 Milliarden Euro.
Eine bis zum Jahresende 2022 befristete EH40-Neubau-Förderung soll ab März 2022 wieder möglich sein. Geplant ist, nur noch die Effizienzhausstufe 40 zu fördern – mit reduziertem Fördersatz
und gedeckelt auf eine Milliarde Euro bis zum Jahresende 2022. Endgültig eingestellt wurde bereits die Neubauförderung des „Effizienzhauses 55“.
Spätestens ab 1. Januar 2023 soll ein neues Programm „Klimafreundliches Bauen“ starten als Nachfolge der EH55/EH40-Neubauförderung. Die Neubauförderung in Deutschland soll neu ausgerichtet werden, um klimapolitisch ambitionierte Gebäude im Rahmen einer ganzheitlich orientierten Förderung für neue Gebäude zu schaffen, wie dies auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Dazu soll die Bundesförderung für effiziente Gebäude im Jahr 2022 überarbeitet werden.
Über die aktuelle Regelungen informieren wir, sobald diese veröffentlicht wurden.
Was ist ein KfW-Effizienzhaus?
Durch den Energiestandard wird festgelegt, wie hoch der Energiebedarf pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr sein darf. Dieser Standard wird durch die Haustechnik und die baulichen Bestimmungen erreicht. Unberücksichtigt bleibt dabei das Nutzungsverhalten. Das KfW-Effizienzhaus sorgt also für Einsparung von Energiekosten, Werterhalt und Wohnkomfort.
Das Einsparziel kann nur durch die Summe verschiedener baulicher und technischer Maßnahmen in den Bereichen Heizung, Lüftung und Dämmung erreicht werden, die zu Mehrkosten in der Herstellung führen. Der Gesetzgeber entlastet Käufer und biete Unterstützung durch Zuschüsse und zinsgünstige Kredite der KfW-Bankengruppe.
Ab dem 01.07.2021 ersetzt die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) die bisherigen Förderungen. Dabei wird unterschieden in zwei Standards:
Effizienzhaus
NH – Standard
Erreichbar nur bei Neubau, wenn ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird. Eine Kombination von EE-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse ist nicht möglich.
Eine akkreditierte Zertifizierungsstelle muss die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des Qualitätssiegels bestätigen. Auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) finden Sie die Bewertungsanforderungen und Siegelsysteme für „ Nachhaltiges Bauen“.
Effizienzhaus
EE – Standard
Anwendbar bei Altbausanierung, wenn erneuerbare Energien mit einem Anteil von mindestens 55 % den erforderlichen Energiebedarf des Hauses für Wärme- und Kälteversorgung erbringen.
Bei der Förderhöhe wird zwischen verschiedenen Standards unterschieden. Derzeit fördert die KfW den Neubau von Wohnhäusern mit den KfW-Effizienzhaus-Standards 40 Plus sowie 40 und 55 jeweils in „NH“ oder „EE“-Standard.
Neubau | Kredit- oder Zuschussvariante der KfW
Sie interessieren sich für ein neues Haus oder eine neue Eigentumswohnung? Wenn Sie jetzt bauen oder eine neue Immobilie kaufen, können Sie mit staatlichen Fördermitteln rechnen. Seit 01.07.2021 können Sie hohe Zuschüsse und Tilgungszuschüsse der im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) nutzen.
Die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 (einschließlich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse) können Sie bei Neubauten noch bis 31.01.2022 beantragen. Die Bundesregierung ändert zum 01.02.2022 die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Fördergelder fließen in Zukunft vermehrt dahin, wo das CO2-Einsparpotenzial am höchsten ist – dies ist bei Neubauten die Effizienzhaus-Stufe 40.
Effizienzhaustyp
(Tilgungs-)zuschuss in % je Whg.
Betrag je Wohnung
Alter Wert
Effizienzhaus 40 PLUS
25 % von maximal 150.000,- € Kreditbetrag / geförderter Kosten
bis zu 37.000,- €
15 % von max. 100.000,- €
Effizienzhaus 40
20 % von maximal 120.000,- € Kreditbetrag / geförderter Kosten
bis zu 24.000,- €
10 % von max. 100.000,- €
Effizienzhaus 40 –„EE“
22,5 % von maximal 150.000,- € Kreditbetrag / geförderter Kosten
bis zu 33.750,- €
–
WICHTIG: Beantragen Sie unbedingt vor Abschluss des Kaufvertrages die Fördermittel, ansonsten besteht kein Anspruch!
Das passende Produkt der KfW-Bank finden Sie hier:
Sanierung | Kredit- oder Zuschussvariante der KfW
Bei der Sanierung von Gebäuden und Baudenkmälern kommen die Standards 55, 70, 85, 100 und „Denkmal“ – in der jeweiligen Stufe in Ergänzung desvorher beschriebenen „EE“-Standard – in Betracht.
Effizienzhaustyp
(Tilgungs-)zuschuss in % je Whg.
Betrag je Wohnung
Alter Wert
Effizienzhaustyp 40
45 % von maximal 120.000,- € Kreditbetrag / geförderter Kosten
bis zu 54.000,- €
–
Effizienzhaus 40 –„EE“
50 % von maximal 120.000,- € Kreditbetrag / geförderter Kosten
bis zu 75.000,- €
–
Effizienzhaus 55
40 % von maximal 120.000,- € Kreditbetrag / geförderter Kosten
bis zu 48.000,- €
bis zu 30.000,- €
Effizienzhaus 55 – „EE“
45 % von maximal 150.000,- € Kreditbetrag / geförderter Kosten
bis zu 67.500,- €
–
Effizienzhaus 70
35 % von maximal 120.000,- € Kreditbetrag / geförderter Kosten
bis zu 42.000,- €
bis zu 25.000,- €
Effizienzhaus 70 – „EE“
40 % von maximal 150.000,- € Kreditbetrag / geförderter Kosten
bis zu 60.000,- €
–
Effizienzhaus 85
30 % von maximal 120.000,- € Kreditbetrag / geförderter Kosten
bis zu 36.000,- €
bis zu 20.000,- €
Effizienzhaus 85 – „EE“
35 % von maximal 150.000,- € Kreditbetrag / geförderter Kosten
bis zu 52.500,- €
–
Effizienzhaus 100
27,5 % von maximal 120.000,- € Kreditbetrag / geförderter Kosten
bis zu 33.000,- €
bis zu 17.500,- €
Effizienzhaus 100 –„EE“
32,5 % von maximal 150.000,- € Kreditbetrag / geförderter Kosten
bis zu 48.750,- €
–
Effizienzhaus Denkmal
25 % von maximal 120.000,- € Kreditbetrag / geförderter Kosten
bis zu 30.000,- €
bis zu 15.000,- €
Effizienzhaus Denkmal – „EE“
30 % von maximal 150.000,- € Kreditbetrag / geförderter Kosten
bis zu 45.000,- €
–
Grundsätzlich gilt für die KfW-Förderung: Je niedriger der Energiebedarf einer Immobilie durch die Bauherrschaft oder Käufer ausgewiesen werden kann, desto höher fallen die Zuschüsse aus.

WICHTIG: Beantragen Sie unbedingt vor Abschluss des Kaufvertrages die Fördermittel, ansonsten besteht kein Anspruch!
Baubegleitung | Förderung der KfW
Auch verschiedene Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Sanierung gehören zu den förderfähigen Ausgaben – unter anderem Ausgaben für die Unterstützung eines Energieeffizienz-Experten. Dessen Beratung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie eine Förderung beantragen möchten. Zugelassen sind alle Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten, die in der Expertenliste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.
Effizienzhaus Ein- / Zweifamilienhaus
Förderfähige Kosten maximal 10.000 € pro Antrag
Effizienzhaus Mehrfamilienhaus
Förderfähige Kosten 4.000 € pro Wohnung, maximal jedoch 40.000 € pro Antrag
Sie möchten eine bestehende Immobilie kaufen, aufteilen und / oder sanieren? Eine Ladestation fürs E-Auto installieren? Barrieren abbauen oder den Einbruchschutz erhöhen?
Das passende Produkt der KfW-Bank finden Sie hier:
Wollen Sie eine bereits sanierte Immobilie erwerben? Dann achten Sie darauf, dass im Kaufvertrag für Ihre Immobilie alle Energieeffizienz-Maßnahmen einzeln aufgeführt sind, sodass Sie für diese Kosten ebenfalls KfW-Fördermittel beantragen können.
KfW-Effizienzhaus 55 | was zeichnet das Haus aus?
Der Primärenergiebedarf gibt an, wie viel Energie ein Gebäude benötigt. Neben den Verlusten, die am Haus oder an der Heizung entstehen, berücksichtigt der Wert dabei auch den Energieaufwand für die Förderung, die Aufbereitung und den Transport der Brennstoffe.
Für ein KfW Effizienzhaus 55 muss der Primärenergiebedarf 45 Prozent unter dem eines GEG-Neubaus (Referenzgebäude nach GEG) liegen.
Um den Kennwert zu ermitteln, multiplizieren Experten den Endenergiebedarf eines Gebäudes mit einem spezifischen Faktor. Letzterer ist von den eingesetzten Energieträgern abhängig. Er verbessert sich, wenn regenerative Energien eingesetzt werden. Die Vorgaben lassen sich also mit einem guten Dämmstandard (geringer Energiebedarf) und einer Umweltheizung erreichen.
Darüber hinaus gibt es für ein KfW 55 Haus auch hohe Anforderungen an den Transmissionswärmeverlust. Der Wert beschreibt, wie viel Wärme über die Hüllflächen eines Gebäudes verloren geht.
Für ein KfW-Effizienzhaus 55 muss der Transmissionswärmeverlust 30 Prozent unter dem eines GEG-Neubaus (Referenzgebäude nach GEG) liegen.
Erreichen lassen sich die Anforderungen nur mit einer guten Wärmedämmung. Neben energiesparenden Fenstern kommt es dabei auf eine effiziente Dach- und Außendämmung an.
Beispiele für ein typisches KfW Effizienzhaus 55
Ein KfW 55 Haus lässt sich am besten mit einer effizienten Wärmedämmung und einer regenerativen Heizung erreichen.
Um den geforderten Auflagen zu entsprechen – als Neubau oder Bestandsbau-, müssen beim (Um-) Bau eines KfW-Effizienzhauses verschiedene Maßnahmen erfolgen. In erster Linie ist die Dämmung der Außenwände und des Daches von Wichtigkeit, damit der geringe Energiebedarf durch einen möglichst geringen Wärmeverlust gewährleistet werden kann. Ferner sind Fenster mit Spezialrahmen und einer Dreifachverglasung verbunden mit einem Belüftungskonzept für geringen Wärmeverlust einzuplanen. Geht es um die Heizung, eignet sich dabei zum Beispiel:
• eine Holzheizung (Pelletkessel oder Holzvergaserkessel)
• eine Wärmepumpe für Erde, Wasser oder Luft
• eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung
Diese Faktoren ermöglichen es, dass das Haus passiv durch die abgegebene Wärme von Personen und Geräten und die Sonneneinstrahlung beheizt werden kann und nur geringe Heizkosten anfallen.
Warum benötigt das KfW-Effizienzhaus 55 eine Lüftungsanlage?
Um Schimmelbildung zu vermeiden, werden in einem Energiesparhaus Lüftungsanlagen eingebaut. Zu unterscheiden sind dezentrale oder zentrale Lüftungssysteme. Bei einem zentralen Lüftungssystem wird nur ein Lüftungsgerät eingesetzt, mit dem die einzelnen Räume über Lüftungskanäle be- und entlüftet werden. Die Wärmerückgewinnung aus der Abluft ist möglich ist.
So funktioniert die zentrale Lüftungsanlage
Die Anlage sorgt im Gebäude für einen leichten, stetigen Unterdruck, durch den Abluft per Ventilator abgeführt wird. Die Wärme dieser Abluft nutzt die Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Eine dezentrale Lüftungsanlage versorgt die einzelnen Räume mit Hilfe eines Wärmerückführungsgeräts mit vorgewärmter Zuluft. Bei einer zentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung wird Frischluft und Abluft aus den Räumlichkeiten über einen Ventilator durch ein Leitungssystem befördert und die Wärmerückgewinnung erfolgt final durch einen hocheffizienten Wärmetauscher.
Im Gegensatz dazu wird bei einem dezentralen Lüftungssystem die Anlage in dem Raum installiert, in dem die Belüftung erfolgen soll. Welches System für den jeweiligen Haustyp geeignet ist, muss individuell entschieden werden.
Vorteile von Lüftungsanlagen in einem KfW-Effizienzhaus 55
Und was Sie sonst noch interessieren könnte?
Förderung für selbstgenutzte Immobilien
Wenn Sie selbst in Ihr Haus oder Ihre Wohnung einziehen, können Sie auch das „KfW-Wohneigentumsprogramm“ beantragen. Diese Förderung ist nur an wenige Bedingungen geknüpft – also praktisch ein Allroundkredit, bei dem Sie bis zu 100.000 Euro erhalten. Gefördert werden zum Beispiel
Baukindergeld – 12.000 Euro Zuschuss vom Staat pro Kind
Nachdem Sie in Ihr Eigenheim eingezogen sind, können Sie sich das Baukindergeld sichern. Das Beste: Den Zuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen. Pro Kind erhalten Sie 12.000 Euro, ausgezahlt in 10 jährlichen Raten zu je 1.200 Euro.
Wohnbau-Genossenschaften – Förderung
Möchten Sie Anteile an einer Wohngenossenschaft kaufen und sich damit günstige Mieten und lebenslanges Wohnrecht sichern? Dann unterstützt die KfW Privatpersonen mit bis zu 50.000 Euro Förderkredit für selbstgenutzten Wohnraum. Kostenlose außerplanmäßige Tilgung ist möglich.
Brennstoffzellen
Nach der seit 01.07.2021 geltenden „Bundesförderung für innovative Brennstoffzellenheizgeräte“ können Sie einen Zuschuss bis zu 34.300 Euro je Brennstoffzelle für den Einbau in neue oder bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude erhalten.
Weitere Fördermöglichkeiten für erneuerbare Energien
Nutzen Sie in Ihrem Neubau erneuerbare Energien? Dann können Sie zusätzliche Fördermittel beantragen, zum Beispiel für eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach.
Zusammenfassung zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG)
Steuerliche Alternative
• Alternativ steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung möglich mit Sonder-AfA gemäß § 7b EStG
Weitere Einsparpotentiale, die Sie kennen sollten:
TIP:
Bis zu 20 % der Kosten vermeiden
beim Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Reihenhauses

Zusätzlicher Vorteil als „Baugemeinschaft“ oder „Baugruppe“
Als Bauherrengruppe oder –gemeinschaft können zusätzlich bis zu 20 % Kosten vermieden werden, da die Grunderwerbsteuer und die Nebenkosten sowie Maklergebühren nur auf die zu sanierende Immobilie oder das Grundstück anfallen, nicht aber auf die Baukosten. Es entfällt zudem der Gewinnaufschlag des Bauträgers, den dieser in seine Kalkulation für seine Tätigkeit aufnehmen muss.
Erfahren Sie mehr im Ratgeber Baugemeinschaft
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