Wer Wohnungen kauft oder baut und (zunächst) vermietet – zum Beispiel auch zur eigenen Nutzung im Alter -, kann zeitlich befristet fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung zusätzlich zur regulären linearen Abschreibung von 2 % bei seiner Steuererklärung geltend machen. Damit könnten in den ersten vier Jahren insgesamt bis zu 28 Prozent der Anschaffungs- bzw. Herstellkosten steuerlich abgeschrieben werden. Die entsprechenden Regelungen zur Sonderabschreibung wurden in § 7b EStG aufgenommen.
Wer Kann die Sonderabschreibung nutzen?
Wer die Sonder-AfA beantragen will, muss folgende Bedingungen beachten:
Wir haben ein beispielhaftes Berechnungsschema zur Ermittlung der Wohnfläche im Sinne § 7 b EStG erstellt. Dieses macht deutlich, dass die im Gesetz genannte Preisschwelle 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche nicht mit dem Verkaufs- oder Listenpreis eines Bauträgers gleichzusetzen ist, sondern nach Maßgabe des Gesetzes zu ermitteln ist. Dabei wirken sich die individuellen Gegebenheiten der Wohnanlage und des Bodenwertes sehr unterschiedlich aus.
Sonderabschreibung: So ermitteln Sie die Steuerersparnis
Mit Einführung des § 7b EStG traten für viele Interessierte Fragen auf, zu denen der Gesetzestext keine hinreichende Antwort lieferte. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat deshalb in einem Anwendungsschreiben zur Sonderabschreibung (auch “Sonder-AfA”) für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen noch einmal klargestellt, wer den Antrag stellen und wie viel gespart werden kann.
Alle Informationen zur Sonderabschreibung nach § 7b EStG nennt das Bundesfinanzministerium (BMF) in folgenden Beiträgen:

Was können wir für Sie tun?
Eine Renditeimmobilie können Sie mit uns erwerben
Nicht das Passende gefunden?
Dann merken Sie sich als Suchende(r) vor – wir engagieren uns gerne!
Ihre Renditeimmobilie können Sie mit uns verkaufen
Volle Leistung – günstiger Pauschalpreis!
Veranstaltungen informieren Sie!
Termine in unserem newsletter
– bleiben wir im Kontakt