Als Senior(-in) eigenständig in der eigenen Wohnung leben, aber Unterstützung und Hilfe im Bedarfsfall erhalten – das ist der Wunsch und das Sicherheitsbedürfnis vieler Senioren. Sie suchen Wohnangebote, die geeignete Voraussetzungen für das Alter und die Möglichkeit des sozialen Kontakt mit Gleichgesinnten bieten.
Die Nachfrage nach geeigneten Wohnungen für das Alter ist groß, denn schon im Jahr 2030 werden laut dem Bundesamt für Statistik mehr als jeder Dritte über 60 Jahre alt sein. Der Blick auf das bisher bewohnte „Zuhause“ verändert sich für viele Senioren – Fragen tauchen auf:
• Kann mein heutiges „Zuhause“ auch meinen künftigen Bedürfnissen gerecht werden?
• Wird mich die Bewirtschaftung oder die Instandhaltung des heutigen „Zuhause“ absehbar überfordern?
• Ist die Mobilität in meinen heutigen Gegebenheiten auch im Krankheitsfall gewährleistet?
• Soll ich vorsorglich Umbauten vornehmen?
Sicherheit und Komfort im Alter
Manches lässt sich durch einen kleinen Umbau funktionsgerecht anpassen. Treppenlifte und Umbauten, die zumindest für weitgehende Barrierefreiheit in Bad, Küche sowie Wohn- und Schlafräumen sorgen, gehören zu diesen Maßnahmen. Auch breite Türen und bodengleiche Duschtassen sind nicht nur für ältere Menschen oder Rollstuhlfahrer wertvoll. Seniorengerechte Küchen, automatische Tür- und Rollladensysteme, videoüberwachte Eingänge und Notrufeinrichtungen können optionale Überlegungen sein. Und wie soll der Garten beschaffen sein und gepflegt werden?
Umbau – aber wie?
Die Antwort zu dieser Frage bedarf eingehender Überlegung und Prüfung. Durchaus bieten sich viele Optionen, ABER(!) – es sind vielfältige Fragen zu klären. Die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses durch einen Fachmann ermöglicht den Vergleich teils erheblich voneinander abweichender Angebote und oft unerwartet hoher Kosten.
Die Hinzuziehung eines Juristen zur Prüfung der abzuschließenden Handwerkerverträge raten wir für größere Umbauten an. Die Vorbereitung und Durchführung des Umbaus bedarf der Koordination durch einen versierten Fachmann, denn eine Umgestaltung des bewohnten „Zuhause“ ist durchaus eine Herausforderung.
Verkauf – doch die Alternative?
Ein Verkauf oder eine Vermietung der genutzten Immobilie kann die Alternative zu einem kostenintensiven Umbau, denn mit den frei werdenden Geldern können Sie eine neue Immobilie passgenau zu ihren Wünschen oder Ihrem Bedarf erwerben.
Orientierung zum erzielbaren Verkaufspreis Ihrer heutigen Immobilie kann eine Markpreiseinschätzung aufzeigen, die in schriftlicher Form von uns oder anderen qualifizierten Immobilienfirmen angeboten wird.
Alternative „WohnenPLUS“
Stärker als je zuvor verstehen sich ältere Menschen heute nicht mehr als homogene Gruppe – vielmehr kennzeichnen diverse Lebensstile, individuelle Bedürfnisse und der starke Wunsch zur Selbstbestimmtheit im Alter die heutigen Senioren. Dies hat eine starke Nachfrage ausdifferenzierter Wohnangebote zur Folge – dem „WohnenPlus“, wie wir es nennen.
Das „WohnenPlus“ steht für bauliche Gegebenheiten und ergänzende Dienstleitungen, die im Haus dauerhaft vorhanden sind und nach Bedarf genutzt werden können:
• Service Wohnen
• Betreutes Wohnen
Barrierefreies Wohnen
Barrierefrei, barrierearm, behindertengerecht – oftmals werden diese Begriffe synonym unter dem Begriff des „barrierefreien Wohnen“ miteinander verwendet, obwohl sie ganz unterschiedliche Ausstattungsmerkmale von Häusern und Wohnungen kennzeichnen.
Das Merkmal „barrierearm“ oder „barrierereduziert“ beschreibt Gegebenheiten im Haus, die in der zweiten Lebenshälfte hilfreiche und komfortable bauliche Beschaffenheit bieten. Für die meisten Menschen sind diese völlig ausreichend.
Besteht hingegen eine konkrete Bedarfssituation aufgrund körperlicher Einschränkungen, kann die Zusicherung bestimmter Merkmale im rechtlichen Sinne wesentlich sein. Die Grundlagen hierfür finden sich in den Landesbauordnungen. Die konkrete Umsetzung häuslicher Gegebenheiten barrierefreier Bauvorhaben ist in der DIN 18040 beschrieben.
Ein Beispiel: Wenn in einer Wohnung eine bodengleiche Dusche vorhanden ist, heißt dies also nicht gleichzeitig, dass damit das Merkmal „barrierefrei“ erfüllt ist. Denn dazu ist eine bestimmte Bewegungsfläche für Menschen erforderlich, die die Dusche im Rollstuhl befahren müssen. Die genauen Planungsdetails finden sich in der DIN18040.
Service Wohnen
Das Angebot umfasst seniorengerechte Wohnungen im normalen Wohnungsbau. Eine Präsenzkraft ist sporadisch anwesend. Die Eigentümer haben hier Regelungen über die mehrmalige Anwesenheit der Präsenzkraft während der Woche getroffen, die beratende Hilfestellungen gibt, Besorgungen und Begleitungen unternimmt, aber durchaus auch punktuell anfallende Hausarbeiten (z. Bsp. Fensterputz) durchführt. Es handelt sich also um eine niederschwellige Unterstützung, die für den Einzelnen meist sehr wertvoll ist. Es fallen vergleichsweise geringe Kosten an für die anteilige Inanspruchnahme der sporadisch anwesenden „guten Fee“.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn eine technische Ausstattung der Wohnung die selbstbestimmte und sichere Alltagsbewältigung von Senioren über 24 Stunden gewährleistet. Möglich ist dies mittlerweile durch internetbasierte Systeme für das Wohnen im Alter – sogenannte „Ambient Assisted Living“-Systeme (…also „Umgebungsgestütztes Wohnen“).
Betreutes Wohnen
Eigenständig wohnen und trotzdem Unterstützung und Hilfe im Bedarfsfall erhalten – das bietet betreutes Wohnen und bedeutet für die Bewohner ein hohes Maß an Sicherheit und Sorgenfreiheit. Es wird viel Wert auf soziale Kontakte gelegt. So stärken die angebotenen Gemeinschaftsaktivitäten das Gemeinschaftsgefühl und bieten gleichzeitig Raum für gemeinsame Aktivitäten.
Der Begriff „Betreutes Wohnen“ ist nicht gesetzlich geschützt oder normiert. Das Angebot kann umfassen
– Wohnhäuser, die an ein Pflegeheim angegliedert sind
– Immobilien nach Art eines Hotels mit Sauna, Wellness und Auslandsreisen im Angebot.
Systeme für das Wohnen im Alter
Mit Zunahme der Senioren auf mehr als ein Drittel der deutschen Gesamtbevölkerung bis 2030 vermindert sich gleichzeitig der Anteil verfügbarer Pflege- und Hilfskräfte. Ein großer Teil der Senioren wird alleine leben. Im Hinblick darauf werden technische Lösungen bedeutsamer, die Senioren in vielfältigen Situationen ihres Alltags Sicherheit und sozialen Kontakt ermöglichen können. Dazu stehen zwischenzeitlich ausgereifte Systeme zur Verfügung – sogenannte „Ambient Assisted Living“-Systeme (…also „Umgebungsgestütztes Wohnen“).
AAL-Systeme für Senioren ermöglichen es zum Beispiel, Videotelefonate in einfacher Weise zu führen und so aktiv am Leben ihrer Familie teilnehmen und den Kontakt mit Freunden intensiv pflegen
zu können – denn nichts ist wichtiger als der Kontakt zu seinen Nächsten! Auch die Präsenz- oder Betreuungskraft sowie weitere Dienstleister (z. Bsp. Einkaufsservice) können in das System einfach eingebunden werden.
Darüberhinaus beinhalten die Systeme einerseits den klassischen Hausnotruf , bieten aber gleichzeitig auch innovative Lösungen für bedarfsgerechte Sensorik in der Wohnung, mit der eine automatische Benachrichtigung im Notfall
sichergestellt wird – sei es bei Sturz, vermindertem Blutdruck oder Gefahr durch den nicht abgeschalteten Herd. Auch die Gegensprechanlage der Haustür kann eingebunden werden.
Als besonders ausgereifte Produkte gelten derzeit:
TIPP: Für Kapitalanleger und Altersvorsorger
„PLUS“-Wohnungen – barrierearm mit Betreuung oder Service – sind sehr nachgefragt. Die wachsende Gruppe der Mietinteressenten sichert eine nachhaltige Vermietbarkeit und mit attraktiver Rendite.
Ein Umzug in ein Betreutes Wohnen sollte frühzeitig geplant und Einrichtungen verglichen werden. Einen vertiefenden Eindruck vermittelt ein Gespräch mit dem Vermieter oder Bauträger. Lassen Sie sich in Ruhe alles zeigen. Klären Sie Fragen hinsichtlich der Wohnung (Größe, Ausstattung, Barrierefreiheit), Kosten und deren Festlegung im Miet-/Kaufvertrag sowie den konkreten Aufnahmebedingungen.
Grundleistungen werden garantiert, die im Pauschalpaket enthalten sind. Zu diesen sollten mit Blick auf die Kosten daher nur folgende Leistungen gehören:
Ansprechperson – mindestens jedoch einmal pro Woche zur Organisation von Hilfen oder Vermittlung von Dienstleistungen, beispielsweise einen Pflegedienst oder Essen auf Räder
Hausnotruf – 365 Tage pro Jahr rund um die Uhr besetzt sein, auslösbar von jeder Stelle der Wohnung Die Freischaltung des Notrufes innerhalb eines Werktags kann per Wahlleistung vereinbart werden.
Hausmeisterdienst – zuständig für die Pflege und Instandhaltung der Gemeinschaftseinrichtungen, nicht aber für Tätigkeiten innerhalb der einzelnen Wohnungen.
Wahlleistungen – nach persönlichem Bedarf frei wählbar ohne Verpflichtung zur Abnahme. Diese zum Beispiel Haushaltshilfen zum Reinigen der Wohnung oder Wäsche- und Bügelservice, Essen auf Rädern, Ambulante Pflege, Fuß- und Haarpflege. Die Vermittlung dieser Leistungen erfolgt in den meisten Fällen durch das Betreuungspersonal. Es können aber Angebote Dritter in Anspruch genommen werden.
Vor dem Einzug in eine Einrichtung des Betreuten Wohnens ist ein Miet- oder Kaufvertrag für die Wohnung abzuschließen sowie ein Dienstvertrag für die vereinbarten Grundleistungen. Je nach persönlicher Situation ist gegebenenfalls der Abschluss weiterer Wahlleistungs-Verträge erforderlich.
Mietvertrag | Kaufvertrag – Wohnung mit zugesicherter Barrierefreiheit nach DIN 18040 Teil 2 unter Einbeziehung der DIN 77800 für Betreutes Wohnen (gesetzlich nicht verpflichtend vorgeschrieben!), genauer Aufstellung der Kosten für Miete und detaillierten Nebenkosten mit unbefristeter Laufzeit nd Ausschluss einer Kündigung wegen Eigenbedarfs.
Dienstvertrag – mit Regelung der Grundleistungen in genauer Beschreibung zu Umfang und zeitlicher Ausdehnung der angebotenen Leistungen.
Weitere Verträge – z. Bsp. mit Pflegedienst, Haushaltshilfen, Lieferant Essen auf Rädern, Fußpflege.
Die Kosten des Betreuten Wohnens unterliegen der freien Preisgestaltung durch die Anbieter. Sie können je nach Angebot und Nachfrage und regionalem Preisgefüge sehr unterschiedlich ausfallen. Wohnungen in der Stadt sind meist teurer als in ländlichen Regionen. Wer also auf der Suche nach einer Wohnung im Betreuten Wohnen ist, sollte zunächst mit seinen Angehörigen überlegen, in welcher Region die Einrichtung angesiedelt sein sollte.
Die Finanzierung aller Kosten für das Betreute Wohnen haben die Bewohnerinnen und Bewohner in der Regel selbst aus eigenen Mitteln zu bestreiten
Leistungen des Sozialamtes können bei Bewohnern im Betreuten Wohnen gewährt werden, deren eigene Einkünfte und angespartes Vermögen – auch der unterhaltspflichtiger Kinder – nicht mehr ausreichen.
Leistungen der Pflegeversicherung werden nicht gewährt für Miete und Betreuung im Betreuten Wohnen, aber Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes, wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Leistungen der Krankenversicherung werden übernommen für medizinische Behandlungspflege, darüber hinaus auch für notwendige Hilfsmittel wie Rollatoren oder anderen Hilfsmitteln.
Während meist beim Einzug in eine Einrichtung des Betreuten Wohnens noch keine Pflegebedürftigkeit vorliegt, kann sich diese im Laufe der Zeit einstellen. Häufig soll auch dann das „Betreute Wohnen“ für pflegebedürftige Menschen eine Alternative zum Leben in einem Pflegeheim darstellen. Die Pflegeleistungen übernimmt dann ein ambulanter Pflegedienst auf der Grundlage eines schriftlichen Vertrages. Kommt ein Mensch in eine Situation einer vollständigen Pflegebedürftigkeit oder demenziellen Erkrankung, ist das betreute Wohnen nicht mehr geeignet, sondern die Obhut im Pflegeheim erforderlich.
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