Ratgeber Pflegeimmobilie

Besonderheiten der Anlageform Pflege-Appartement

Die Vorteile einer Pflegeimmobilie gegenüber herkömmlichen Mietwohnungen:

  • Pachtvertrag über 20 bis Jahre mit einem namhaften Pflegeheimbetreiber
  • Pachtzahlung unabhängig von der tatsächlichen Belegung des Appartements
  • Wesentliche Instandhaltungsmaßnahmen übernimmt der Mieter
  • Rücklagen-Erfordernis geringer als bei herkömmlicher Eigentumswohnung
  • Mietzinsen zwischen 3,9% und 5,5% p.a. mit Indexierung

Was sind Pflegeimmobilien?

Mit einer Pflegeimmobilie erwerben Sie ein einzelnes Pflegeappartement in einem Pflegeheim. Der Kauf ist über das Grundbuch abgesichert, so dass Sie Ihr Eigentum jederzeit verkaufen, beleihen, verschenken oder vererben können.

War es in den vergangenen Jahren üblich, dass überwiegend Großinvestoren wie Banken und Versicherungen oder Fonds meist ganze Pflegeheime erworben haben, so hat sich dieser Markt mittlerweile stark verändert. Heute werden Pflegeeinrichtungen ähnlich wie Eigentumswohnungen nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz) aufgeteilt in einzelne Pflegeappartements. Diese Öffnung des Marktes ermöglicht nun auch dem „normalen“ Kapitalanleger eine langfristige, wertstabile Geldanlage mit hohen Renditechancen.

Der Kauf eines Pflegeappartements im Teileigentum wird dabei wie bei einem üblichen Immobilienerwerb – beispielsweise einer Eigentumswohnung – über das Grundbuch abgesichert.

Sie haben eine fest vereinbarte Mieteinnahme über einen langen Zeitraum von 20 bis 30 Jahren, die bei Mietausfall des Appartement-Bewohners durch Zuschüsse der Sozialkassen an den Pächter gesichert wird. Dadurch ist dessen Ausfallrisiko reduziert. Von ihm bekommen Sie Ihre anteilige Pachtzahlung unabhängig von der tatsächlichen Belegung des Appartements.

Ausblick: Pflegeimmobilien

Die Zahl der Menschen in der Altersgruppe 65plus betrug Ende 2017 in etwa 17,7 Mio. Personen. Diese Gruppe wird um ca. 6,3 Mio. Menschen bis zum Zeitraum 2035 | 2040 anwachsen.

Der demographische Wandel hat zur Folge, dass immer mehr Pflegebedürftige einen Platz auf langen Wartelisten für einen Pflegeplatz in Senioren- und Pflegeeinrichtungen finden, nicht aber den dringend benötigten Pflegeplatz. Eine häusliche Pflege durch Angehörige ist in vielen Fällen nicht möglich oder neben Beruf und Familie machbar.

Die Verfügbarkeit von alters- und pflegegerechtem Wohnraum ist eine Herausforderung der kommenden Jahrzehnte, die vom Staat allein nicht zu bewältigen ist.

Unterschiedliche Szenarien kommen zu einem Fazit: Der Bedarf von Pflegeheimplätzen und Pflegedienstleistungen steigt zwischen 2020 und 2060erheblich, wenn nämlich die geburtenstarken „BabyBoomer“ – also die Jahrgänge ab 1960 – alt und pflegebedürftig werden.

Aufgrund der zu erwartenden demografischen Entwicklung und der damit verbundenen Nachfragespitze werden allein bis 2030 zwischen 260.000 und 320.000 stationäre Pflegeheimplätze zusätzlich in Deutschland benötigt.

Für wen sind Pflegeimmobilien interessant?

Pflegeimmobilien sind für private Kapitalanleger attraktiv, die mit wenig Verwaltungsaufwand eine attraktive Mietzinseinnahme risikoarm erwirtschaften wollen. Um die Bewirtschaftung und Verwaltung kümmert sich der Betreiber der Einrichtung und ein Verwalter.

Mit einer Pflegeimmobilie investieren Sie in eine zukunftsfeste Immobilie. Als Eigentümer erhalten Sie über das bevorzugte Belegungsrecht einen Pflegeplatz im Falle des Eigenbedarf für sich oder nahe Angehörige in einem der Häuser des Betreibers – bereits vom ersten Tag Ihres Besitzes.

Pflege – Markt der Zukunft

Aktuell ist ein guter Zeitpunkt für private Kapitalanleger für die Investition in Pflegeimmobilien. Der hohen Nachfrage und dem attraktiven Investitionsmodell stehen allerdings aktuell auch betriebswirtschaftliche Belastungen entgegen, die auch zu erhöhtem Insolvenzrisiken führen können! Das Leerstandsrisiko infolge verstärkter Konkurrenz oder Betreiberausfall ist zu prüfen.

  • Auslastung – bis zu 95% durchschnittlich bei allen Heimen
  • Nachfrage – anhaltend hoch
  • Sachwert-/Kapitalanlagen – wertstabil
  • Wachstumsmarkt – konjunkturunabhängig
  • Verwaltungsaufwand – minimal
  • Zinsen – derzeit historisch mittleres Niveau
  • Insolvenzrisiko der Einrichtungen – geringes bis mittleres Risiko

Das Pflege-Appartement

Förderungswürdige Sozialimmobilien erhalten Zuschüsse der staatlichen Sozialhilfeträger, die im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) geregelt sind.

Die nach aktuellem Pflegestandard ausgestatteten Pflegeappartements sind Wohneinheiten in Pflege-Einrichtungen, die nach Maßgabe der einschlägigen Länderverordnungen barrierefrei und behinderten-gerecht konzipiert werden.

Moderne Pflegeheime haben attraktive Gemeinschafts-räume, die Begegnung und vielfältige Betätigung ermöglichen.

Beispiel eines Pflege-Appartements:

Größe Einzelzimmer: 45 m², aufgeteilt in 21 m² Wohnbereich sowie 24 m² anteilige Gemeinschaftsfläche

Kaufpreis: € 129.000,–

Mietzins: 5,0% anfänglich p. a., auch bei Leerstand

Art der Immobilie: Förderungswürdige Sozialimmobilie gemäß SGB XI. (Sozialgesetzbuch XI.)

Kriterien Pflegeimmobilien – darauf achten wir:

Prüfung: Bedarf Pflegeplätze

Der Planung eines Pflegeheimes muss eine intensive Standortanalyse vorausgehen, die vorhandene Bevölkerungs-Strukturen und die voraussichtliche soziodemografische Entwicklung im Einzugsgebiet in den Blick nimmt, aber ebenso  Infrastrukturen und vorhandenen Einrichtungen am Ort.

Prüfung: Lage Grundstück

Die Auswahl eines Grundstücks soll die gute Erreichbarkeit für Bewohner, Angehörige sowie Pflegekräfte berücksichtigen, aber auch eine gute Infrastrukturam Ort.

Prüfung: Qualität Betreiber

Die langjährige Erfahrung des Betreibers ist ebenso bedeutend wie eine gute Expertise, um Risiken für den Kapitalanleger auszuschließen. Die Auswahl des Betreibers für das geplante Pflegeheim soll vor der eigentlichen Bauplanung erfolgen, sodass dieser die individuelle bauliche Konzeption nach seinen professionellen Betreuungs-Gesichtspunkten und unter Einhaltung des Kostenrahmens mitgestalten kann.

Pflegeeinrichtungen in Deutschland werden zu ca. 50 % von Betreibern der freien Wohlfahrtsverbände wie Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiterwohlfahrt oder Caritas Verband und Orden wie Johanniter und Malteser geführt. Neben diesen engagieren sich in geringem Umfang kommunale Träger. Freie gemeinnützige Träger betreiben Pflegeeinrichtungen mit einem Anteil von ca. 40 %. Diese Träger realisieren derzeit den größten Zuwachs neuer Einrichtungen. Alle Einrichtungen werden regelmäßig durch Kontrollorgane intensiv geprüft (Heimaufsicht | Medizinischer Dienst), so dass eine stetig professionelle Pflege in der Regel durch Betreiber aller Träger erbracht wird.

In unserem Video-Beitrag ´Pflege-Immobilien´ finden Sie weitere Informationen

Unser ´Handbuch Pflegeimmobilien´ gibt Ihnen Überblick