Ratgeber Sonder-AfA § 7b EStG
Wie Sie den Betrag 2023 ermitteln
Wer Wohnungen kauft oder baut und (zunächst) vermietet – zum Beispiel auch zur eigenen Nutzung im Alter -, kann zeitlich befristet 5 %Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten zusätzlich zur regulären linearen Abschreibung in Höhe von 3 % für eine neue Mietwohnung (bisher 2%), die nach dem 31.12.2023 fertiggestellt wurde, in der Steuererklärung geltend machen.
Damit könnten in den ersten vier Jahren insgesamt bis zu 28 Prozent der Anschaffungs- bzw. Herstellkosten steuerlich abgeschrieben werden. Die entsprechenden Regelungen zur Sonderabschreibung wurden in § 7b EStG aufgenommen beziehungsweise mit dem Jahressteuergesetz 2022 aktualisiert.
Welche Bedingungen gelten für die Sonder-AFA nach § 7b EStG ab 2023?
Wer die Sonder-AfA beantragen will, muss folgende Bedingungen beachten:
Ermittlung der förderfähigen Wohnfläche zu § 7b EStG
Wer eine Immobilie kauft, kann nicht einfach den Kaufpreis samt Nebenkosten für die Abschreiung zugrunde legen. Stattdessen muß eine Kaufpreisaufteilung vorgenommen werden, um die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung zu erhalten. Der Grund findet sich im Einkommenssteuergesetz, wonach die Abschreibung ausschließlich bezogen auf den Wertverlust des Gebäudes erfolgen darf, nicht aber auf das Grundstück, das keinem Wertverlust unterliegt.
Wir haben ein beispielhaftes Berechnungsschema zur Ermittlung der förderfähingen Wohnfläche im Sinne § 7 b EStG erstellt. Dieses macht deutlich, dass die im Gesetz genannte Preisschwelle 4.800 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche auch dann unterschritten wird, wenn der Kaufpreis der Immobilie höher als der Schwellwert von 4.800,- / qm war.
Das nachstehende Berechnungsbeispiel zeigt, wie Sie den Schwellwert nach Maßgabe des Gesetzes ermitteln können. Dabei wirken sich die individuellen Gegebenheiten der Wohnanlage und des Bodenwertes sehr unterschiedlich aus.
Sonder-AFA nach § 7 b ESTG – Erläuterung des Bundes-Finanzministeriums
Sonder-AFA nach § 7 b ESTG – Erläuterung des Bundes-Finanzministeriums
Mit Einführung des § 7b EStG traten für viele Interessierte Fragen auf, zu denen der Gesetzestext keine hinreichende Antwort lieferte. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat deshalb in einem Anwendungsschreiben zur Sonderabschreibung (auch „Sonder-AfA“) für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen noch einmal klargestellt, wer den Antrag stellen und wie viel gespart werden kann.