Ratgeber KFW-Förderung

Immobilien-Finanzierung, von der Sie wissen sollten !

Was ist ein KfW-Effizienzhaus oder Energiesparhaus?

Durch den Energiestandard eines Effizienzhauses bzw. Energiesparhauses wird festgelegt, wie hoch der Energiebedarf pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr sein darf. Beispielsweise darf der Primär-Energieverbrauch eines KFW-40-Hauses nur 40 % eines Kfw100-Referenzgebäudes betragen. Dieser Standard wird durch die Haustechnik und die baulichen Bestimmungen erreicht. Unberücksichtigt bleibt dabei das Nutzungsverhalten. Das KfW-Effizienzhaus sorgt also für Einsparung von Energiekosten, Werterhalt und Wohnkomfort.

Das Einsparziel kann nur durch die Summe verschiedener baulicher und technischer Maßnahmen in den Bereichen Heizung, Lüftung und Dämmung erreicht werden, die zu Mehrkosten in der Herstellung führen. Der Gesetzgeber entlastet Käufer und biete Unterstützung durch Zuschüsse und zinsgünstige Kredite der KfW-Bankengruppe.

Ab dem 01.07.2021 ersetzt die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) die bisherigen Förderungen

Dabei wird unterschieden in zwei Standards:

Effizienzhaus

NH – Standard

Erreichbar nur bei Neubau, wenn ein QNG-Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird. Eine Kombination von EE-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse ist nicht möglich.

Eine akkreditierte Zertifizierungsstelle muss die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des Qualitätssiegels bestätigen. Auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) finden Sie die Bewertungsanforderungen und Siegelsysteme für „ Nachhaltiges Bauen“.

Effizienzhaus

EE – Standard

Anwendbar bei Altbausanierung, wenn erneuerbare Energien mit einem Anteil von mindestens 55  % den erforderlichen Energiebedarf des Hauses für Wärme- und Kälteversorgung erbringen.

Bei der Förderhöhe wird zwischen verschiedenen Standards unterschieden. Derzeit fördert die KfW den Neubau von Wohnhäusern mit den KfW-Effizienzhaus-Standards 40 Plus sowie 40 und 55 jeweils in „NH“ oder „EE“-Standard.

Neubau | KfW-Darlehen 297|298 für das Effizienzhaus-Stufe 40NH (QNG)

Sie interessieren sich für ein neues Haus oder eine neue Eigentums­wohnung? Wenn Sie jetzt bauen oder eine neue Immobilie kaufen, können Sie seit 01.01.2023 ein staatliches Darlehen bis zu 150.000,- € zu sehr günstigen Zinsen in Anspruch nehmen. Den tagesaktuellen Zinssatz finden Sie nachstehend über den Produkt-Finder der KfW

Seit 21. April 2022 wird von der KfW nur noch die KfW-Effizienzhaus-Stufe 40(NH) – also Bauten mit Nachhaltigkeits-Klasse und „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) gefördert. Seit 01.03.2023 beträgt der Förder-Höchstbetrag der KfW 150.000 Euro.


HINWEIS: Ab dem 20.02.2024 können wieder Anträge zur Gewährung der KfW-Darlehen 297 oder 298 gestellt werden.

Infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom November 2023, wonach die die Umschichtung der Mittel im Nachtrags-Haushalt von 2021 verfassungswidrig war, war die Förderungen vorübergehend eingestellt.

Die Förderung von Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 55 (einschließlich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse) ist ausgelaufen – hierfür können keine Fördermittel mehr beantragt werden.

WICHTIG: Beantragen Sie unbedingt vor Abschluss des Kaufvertrages das Darlehen, ansonsten besteht kein Anspruch!

Das passende Produkt der KfW-Bank finden Sie hier:

Sanierung | Kredit- oder Zuschussvariante der KfW

Bei der Sanierung von Gebäuden und Baudenkmälern kommen die Standards 55, 70, 85, 100 und „Denkmal“ – in der jeweiligen Stufe in Ergänzung desvorher beschriebenen „EE“-Standard – in Betracht.

Effizienzhaustyp

(Tilgungs-)zuschuss in % je Whg.

Betrag je Wohnung

Alter Wert

Effizienzhaustyp 40

20 % von maximal 120.000,- € Kreditbetrag / geförderter Kosten

bis zu 24.000,- €


bis zu 54.000,- €

Effizienzhaus 40 –„EE“

25 % von maximal 150.000,- € Kreditbetrag / geförderter Kosten

bis zu 37.500,- €


bis zu 75.000,- €

Effizienzhaus 55

15% von maximal 120.000,- € Kreditbetrag / geförderter Kosten

bis zu 18.000,- €


bis zu 48.000,- €

Effizienzhaus 55 – „EE“

20% von maximal 150.000,- € Kreditbetrag / geförderter Kosten

bis zu 30.000,- €


bis zu 67.500,- €

Effizienzhaus 70

10% von maximal 120.000,- € Kreditbetrag / geförderter Kosten

bis zu 12.000,- €


bis zu 42.000,- €

Effizienzhaus 70 – „EE“

15% von maximal 150.000,- € Kreditbetrag / geförderter Kosten

bis zu 22.500,- €


bis zu 60.000,-

Effizienzhaus 85

5% von maximal 120.000,- € Kreditbetrag / geförderter Kosten

bis zu 6.000,- €


bis zu 36.000,- €

Effizienzhaus 85 – „EE“

10% von maximal 150.000,- € Kreditbetrag / geförderter Kosten

bis zu 15.000,- €


bis zu 52.500,– €

Effizienzhaus 100

bis zu 33.000,- €

Effizienzhaus Denkmal

vereinfachte
Förderbedingungen

bis zu 30.000,- €

Grundsätzlich gilt für die KfW-Förderung: Je niedriger der Energiebedarf einer Immobilie durch die Bauherrschaft oder Käufer ausgewiesen werden kann, desto höher fallen die Zuschüsse aus.

WICHTIG: Beantragen Sie unbedingt vor Abschluss des Kaufvertrages die Förder­mittel, ansonsten besteht kein Anspruch!

Baubegleitung | Förderung der KfW

Auch verschiedene Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Sanierung gehören zu den förderfähigen Ausgaben – unter anderem Ausgaben für die Unter­stützung eines Energie­effizienz-Experten. Dessen Beratung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie eine Förderung beantragen möchten. Zugelassen sind alle Energie­effizienz-Expertinnen und Energie­effizienz-Experten, die in der Experten­liste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.

Effizienzhaus Ein- / Zweifamilienhaus

Aktuell kann die Förderung nicht mehr beantragt werden

Effizienzhaus Mehrfamilienhaus

Aktuell kann die Förderung nicht mehr beantragt werden

Sie möchten eine bestehende Immo­bilie kaufen, aufteilen und / oder sanieren? Eine Lade­station fürs E-Auto installieren? Barrieren abbauen oder den Einbruch­schutz erhöhen?

Das passende Produkt der KfW-Bank finden Sie hier:

Wollen Sie eine bereits sanierte Immobilie erwerben? Dann achten Sie darauf, dass im Kauf­vertrag für Ihre Immobilie alle Energie­effizienz-Maßnahmen einzeln aufgeführt sind, sodass Sie für diese Kosten ebenfalls KfW-Fördermittel beantragen können.

Beispiel KfW-Effizienzhaus 55 | was zeichnet das Haus aus?

Der Primärenergiebedarf gibt an, wie viel Energie ein Gebäude benötigt. Neben den Verlusten, die am Haus oder an der Heizung entstehen, berücksichtigt der Wert dabei auch den Energieaufwand für die Förderung, die Aufbereitung und den Transport der Brennstoffe.

Für ein KfW Effizienzhaus 55 muss der Primärenergiebedarf 45 Prozent unter dem eines GEG-Neubaus (Referenzgebäude nach GEG) liegen.

Um den Kennwert zu ermitteln, multiplizieren Experten den Endenergiebedarf eines Gebäudes mit einem spezifischen Faktor. Letzterer ist von den eingesetzten Energieträgern abhängig. Er verbessert sich, wenn regenerative Energien eingesetzt werden. Die Vorgaben lassen sich also mit einem guten Dämmstandard (geringer Energiebedarf) und einer Umweltheizung erreichen.

Darüber hinaus gibt es für ein KfW 55 Haus auch hohe Anforderungen an den Transmissionswärmeverlust. Der Wert beschreibt, wie viel Wärme über die Hüllflächen eines Gebäudes verloren geht.

Für ein KfW-Effizienzhaus 55 muss der Transmissionswärmeverlust 30 Prozent unter dem eines GEG-Neubaus (Referenzgebäude nach GEG) liegen.

Erreichen lassen sich die Anforderungen nur mit einer guten Wärmedämmung. Neben energiesparenden Fenstern kommt es dabei auf eine effiziente Dach- und Außendämmung an.


Beispiele für ein typisches KfW Effizienzhaus 55

Ein KfW 55 Haus lässt sich am besten mit einer effizienten Wärmedämmung und einer regenerativen Heizung erreichen.

Um den geforderten Auflagen zu entsprechen – als Neubau oder Bestandsbau-, müssen beim (Um-) Bau eines KfW-Effizienzhauses verschiedene Maßnahmen erfolgen. In erster Linie ist die Dämmung der Außenwände und des Daches von Wichtigkeit, damit der geringe Energiebedarf durch einen möglichst geringen Wärmeverlust gewährleistet werden kann. Ferner sind Fenster mit Spezialrahmen und einer Dreifachverglasung verbunden mit einem Belüftungskonzept für geringen Wärmeverlust einzuplanen. Geht es um die Heizung, eignet sich dabei zum Beispiel:

  • eine Holzheizung (Pelletkessel oder Holzvergaserkessel)
  • eine Wärmepumpe für Erde, Wasser oder Luft
  • eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung

Diese Faktoren ermöglichen es, dass das Haus passiv durch die abgegebene Wärme von Personen und Geräten und die Sonneneinstrahlung beheizt werden kann und nur geringe Heizkosten anfallen.

Warum benötigt das KfW-Effizienzhaus 55 eine Lüftungsanlage?

Um Schimmelbildung zu vermeiden, werden in einem Energiesparhaus Lüftungsanlagen eingebaut. Zu unterscheiden sind dezentrale oder zentrale Lüftungssysteme. Bei einem zentralen Lüftungssystem wird nur ein Lüftungsgerät eingesetzt, mit dem die einzelnen Räume über Lüftungskanäle be- und entlüftet werden. Die Wärmerückgewinnung aus der Abluft ist möglich ist.

So funktioniert die zentrale Lüftungsanlage

Die Anlage sorgt im Gebäude für einen leichten, stetigen Unterdruck, durch den Abluft per Ventilator abgeführt wird. Die Wärme dieser Abluft nutzt die Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Eine dezentrale Lüftungsanlage versorgt die einzelnen Räume mit Hilfe eines Wärmerückführungsgeräts mit vorgewärmter Zuluft. Bei einer zentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung wird Frischluft und Abluft aus den Räumlichkeiten über einen Ventilator durch ein Leitungssystem befördert und die Wärmerückgewinnung erfolgt final durch einen hocheffizienten Wärmetauscher.

Im Gegensatz dazu wird bei einem dezentralen Lüftungssystem die Anlage in dem Raum installiert, in dem die Belüftung erfolgen soll. Welches System für den jeweiligen Haustyp geeignet ist, muss individuell entschieden werden.

Vorteile von Lüftungsanlagen in einem KfW-Effizienzhaus 55

  • Ständige Frischeluftzufuhr auch in Abwesenheit
  • Günstig für Allergiker
  • gesundes Raumklima
  • Witterungsunabhängigkeit

Und was Sie sonst noch interessieren könnte?

Förderung für selbstgenutzte Immobilien

Wenn Sie selbst in Ihr Haus oder Ihre Wohnung ein­ziehen, können Sie auch das „KfW-Wohneigentumsprogramm“ beantragen. Diese Förderung ist nur an wenige Bedingungen geknüpft – also praktisch ein Allround­kredit, bei dem Sie bis zu 100.000 Euro erhalten. Gefördert werden zum Beispiel

  • Kosten des Baugrundstücks, wenn Sie es höchstens 6 Monate vor Antragseingang bei der KfW erworben haben
  • Baukosten wie Material- und Arbeitskosten
  • Baunebenkosten für den Architekten, den Energie- bzw. Bauberater, die Notar- und Makler­gebühren sowie die Grunderwerbsteuer
  • Kosten für Außenanlagen

Baukindergeld 2023

Die Fördermittel für 2023 sind erschöpft.

Die Bundes-Bauministerin kündigt jedoch ein Folgeprogramm ab Juni 2023 an. Demnach sollen Familien mit einem Jahres-Einkommen von 60.000 euro zuzüglich 10.000 Euro je Kind antragsberechtigt sein. 

Noch in 2023 konnten Familien Baukindergeld erhalten, nachdem sie in ihr Eigenheim eingezogen waren. Pro Kind erhielten sie 12.000 Euro, ausgezahlt in 10 jährlichen Raten zu je 1.200 Euro, sofern das Haushaltseinkommen 90.000,- Euro bei einem Kind zuzüglich 15.000 je weiteres Kind betrug.

Wohnbau-Genossenschaften – Förderung

Möchten Sie Anteile an einer Wohngenossenschaft kaufen und sich damit günstige Mieten und lebens­langes Wohnrecht sichern? Dann unter­stützt die KfW Privatpersonen mit bis zu 100.000 Euro Förder­kredit für selbstgenutzten Wohnraum. Sie erhalten einen Tilgungszuschuss von 15 % der Darlehenssumme. Eine kostenlose außerplanmäßige Tilgung ist möglich.

Brennstoffzellen

Brennstoffzellen werden seit dem 01.01.2023 in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als Einzelmaßnahme beim Einbau in Gebäude gefördert, deren Baujahr / Bauanzeige mindestens 5 Jahre zurückliegt und die Anlage mit grünem Wasserstoff oder Biogas betrieben wird.

BEG – mit weiteren Fördermöglichkeiten

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:

>> Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

>> Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

>> Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die Antragstellung im Förderprogramm BEG EM ist zum 1. Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet.

Die BEG WG und BEG NWG (Zuschussförderung für Kommunen und Kreditvariante) werden durch die KfW administiert.

Die aktuellen Regelungen ab 01.01.2023 zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Einzelmaßnahmen 
finden Sie auf der webseite des Bundesamt für Wirtschaft.


Die Förderung zur Sanierung von Wohngebäuden können sie ab 01.01.2023 wie folgt nutzen (Stand10.03.2023):

Zusammenfassung zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG)

  • Bisherige Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich werden gebündelt im „BEG“
  • Vereinfachter Zugang zur Förderung und erleichtertes Antragsverfahren
  • Förderfähig sind private, kommunale, industrielle und gewerbliche Antragstellende
  • Antragstellung der Zuschüsse für Einzelmaßnahmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  • Antragstellung für Zuschüsse von Gesamtmaßnahmen (KfW Effizienzhaus) und für Förderkredite mit Tilgungszuschuss sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für Gesamtmaßnahmen bei der KfW
  • Besonderer Einsatz erneuerbarer Energien (Sanierung und Neubau) oder Nachhaltigkeitszertifizierung (Neubau) werden mit höherer Effizienzhaus-Förderung belohnt
  • Zusätzlicher Bonus für individuelle Sanierungsfahrpläne
  • Von der Europäischen Kommission gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) als beihilfefrei eingestuft
  • Kumulierung einer Förderung für dieselbe Maßnahme nach dieser Richtlinie mit anderen Fördermitteln grundsätzlich möglich
  • Gleichzeitige Inanspruchnahme mit Förderung nach EEG oder steuerlicher Förderung der energetischen Gebäudesanierung ausgeschlossen
  • Gleichzeitige Inanspruchnahme mit Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz möglich

Steuerliche Alternative

Alternativ steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung möglich mit Sonder-AfA gemäß § 7b EStG

TIP:

Weitere Einsparpotentiale, die Sie kennen sollten:

Bis zu 20 % der Kosten vermeiden

beim Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Reihenhauses

Zusätzlicher Vorteil als „Baugemeinschaft“ oder „Baugruppe“

Als Bauherrengruppe oder –gemeinschaft können zusätzlich bis zu 20 % Kosten vermieden werden, da die Grunderwerbsteuer und die Nebenkosten sowie Maklergebühren nur auf die zu sanierende Immobilie oder das Grundstück anfallen, nicht aber auf die Baukosten. Es entfällt zudem der Gewinnaufschlag des Bauträgers, den dieser in seine Kalkulation für seine Tätigkeit aufnehmen muss.

Erfahren Sie mehr im Ratgeber Baugemeinschaft