Abensberg, 12.09.2024  |  Die KfW-Bank hat die Zinsen für Förderkredite in der Wohnwirtschaft gesenkt. Das gilt für die Programme Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298) und Förderung von Wohneigentum für Familien (WEF 300). Mit den Förderkrediten der KfW-Bank können Bauherren(innen) und Immobilienkäufer(innen) die langfristigen Kosten einer Finazierung für Kauf oder Sanierung erheblich reduzieren.

Die aktuelle Zinssenkung der KfW-Bank betrifft die Programme:

  • KFW Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (297/298)
  • WEF Wohneigentum für Familien (300)
  • Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
  • BEG Wohngebäude – Kredit (261)
  • Altersgerecht Umbauen (159)
  • BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (358/359)
  • Neu – JkA Wohneigentum für Familien Bestandserwerb (308)

Zinssenkung „Klimafreundlicher Neubau“ (KfW 297/298)

In den Programmen „Klimafreundlicher Neubau“ (KfN 297/298) vergibt die KfW zinsgünstige Förderkredite für Kapitalanleger und Selbstnutzer bis maximal 150.000 Euro für den Bau oder Kauf von energieeffizienten Neubauten, sofern die Immobilie beziehungsweise die Wohneinheiten díe Anforderungen des KFW-Standard 40 (QNG) mit Nachhaltigkeitszertifizierung (NH) erfüllt.

Wohneinheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften
Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines Haushalts
ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Versorgungsanschlüsse für
Küche/Kochnische und Bad/WC).

Kapitalanleger und Selbstnutzer profitieren beim Kauf energieeffizieter Immobilien

Als Wohneinheiten in Wohn-, Alten- und Pflegeheimen gelten die Appartements bzw. Wohnschlafräume der Bewohnenden. Küche und Bad können außerhalb dieser Wohneinheiten liegen. In Heimen ist somit für alle Wohneinheiten ein Zugang zu Küche, Badezimmer und Toilette ausreichend. Abweichend davon ist in Pflegeheimen der Zugang zu einer Küche nicht erforderlich.

Gleich mehrfach profitieren Käufer einer Immobilie im KFW-Standard 40 (QNG) mit Nachhaltigkeits-zertifizierung (NH):

  • 150.000,- Euro Darlehen zu günstigem Zinssatz für Bau oder Kauf von energieeffizienten Neubauten
  • 5 % Sonderabschreibung nach § 7b ESTG für 4 Jahre zusätzlich zur Regel-AFA von 3 %
  • 40 % Energieverbrauch verglichen mit einem Referenzgebäude (100)
  • Wertzuwachspotential eines zukunftsfesten Gebäudes

Berechnungsbeispiele mit aktuellen Zinskonditionen finden zeigt der Investitionsrechner.

Zinssenkung weitere KFW-Immobilien-Förderprogramme

Wohneigentum für Familien – Förderprogramm (300) unterstützt Haushalte mit kleinerem Einkommen

Im Programm „Wohneigentum für Familien“ (300) werden Neubau sowie Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude gefördert, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten und die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erreichen. Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf die Grenze von max. 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind, nicht überschreiten. Je nach Anzahl der Kinder und Neubaustandard sind sehr zinsgünstige Kredite in der Höhe von 170.000 bis 270.000 Euro möglich – seit dem 01.03.2024 auch mit bis zu 20-jähriger Zinsbindung. Eine Kombination des Kredits KfW 297,298 mit dem Kredit KfW 300 Wohneigentum für Familien ist jedoch nicht möglich.

Ein weiteres Sparpotential von bis zu 20% der Kosten besteht für Familien, die Ihr Vorhaben gemeinsam mit weiteren Bauherrinnen und Bauherren als Baugemeinschaft realisieren. Grundstücke und kompetente Unterstützung von der Idee bis zur Fertigstellung findet man bei einem erfahrenen Projektsteuerer. Diese bieten teilweise auch die Möglichkeit der Vormerkung oder einem Forum für Baugemeinschaften, um weitere Interessenten finden zu können.

Wohneigentum für Familien – Förderung (308) bestehender Häuser

Im Programm „Jung kauft Alt“ Wohneigentum für Familien bestehender Altbauten (308) erhalten Familien günstige Förderkredite beim Kauf eines Altbaus der Effizienzklasse F, G oder H (laut Energieausweis). Dieser muss dann innerhalb von 54 Monaten mindestens zum Effizienzhaus 70 saniert werden. Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf die Grenze von max. 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind, nicht überschreiten. Je nach Anzahl der Kinder sind zinsgünstige Kredite in der Höhe von 100.000 bis 150.000 Euro möglich.

Wohneigentum mit günstigem Kredit finanzieren (124, 134)

Mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134) fördert die KfW den Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum (Eigenheim oder Eigentumswohnung). Auch Privatpersonen, die Genossenschaftsanteile für selbstgenutzten Wohnraum erwerben, können das Programm (134) nutzen. Die Förderung wird in Form von günstigen Förderkrediten bereitgestellt von bis zu 100.000 Euro je Vorhaben. Zudem ist ein Tilgungszuschuss von 15 Prozent beim Kauf von Genossenschaftsanteilen möglich.

Förderung für die energetische Sanierung bestehender Gebäude

Förderungen werden auch für die energetische Sanierung gebrauchter Immobilien zur Verfügung gestellt. Zuschüsse und Förderkredite gibt es von der BAFA und KfW, sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für die Sanierung zum Effizienzhaus.

Barrierefreiheit für den Wohnraum (159)

Im Programm „Altersgerecht Umbauen“ (159) erhalten Eigentümer:innen einen Kredit für die barrierefreie Gestaltung des Hauses oder den Kauf umgebauten Wohnraums. Bis zu 50.000 Euro Kredit je Wohneinheit können Eigentümer:innen in Anspruch nehmen.

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