Das Forum für Baugemeinschaften

– Euer regionales Netzwerk für #Mit-Mach-Immobilien

Hier könnt Ihr Euch vorstellen, regionale Gruppen gründen und „Mitmachende“ finden:

Reihenhaus oder Wohnung vorteilhaft kaufen – mit Baugemeinschaft

Die Idee des Forum #Mit-Mach-Immobilie

Ein Reihenhaus oder auch eine Wohnung kann allen Mitgliedern der Familie den nötigen Raum bieten. Ein Neubau ermöglicht energieeffizientes Wohnen und eine nachhaltig wertstabile Immobilien-Investition.
ABER – das örtliche Neubau-Angebot ist für viele Selbstnutzer nicht finanzierbar oder nicht vorhanden.

UND DOCH gibt es Chancen für Selbstnutzer und Kapitalanleger.
Wer ein Reihenhaus oer eine Eigentumswohnung mit einer Baugruppe erwirbt, spart bis zu 20 % der Kosten.

Wir wollen behilflich sein, indem wir eine Plattform bieten, auf der sich Kauf-Interessierte suchen und finden können, um eine Immobilie vorteilhaft mit einer Baugruppe erwerben zu können.

Eure Möglichkeiten im Forum

  • Weitere Interessenten – suchen und finden
  • Regionale Gruppen – finden oder gründen
  • Immobilien-Angebote – finden und mitmachen

Auf Wunsch stehen wir Euch mit Rat und Tat zur Seite, denn als Projektsteuerer organisieren und koordinieren wir den Prozess für Baugemeinschaften bis zum Einzug Aller in die neue Wohnanlage.

aetãs immobilie projektmanagement
michael speis | Experte für die Projektsteuerung von Baugemeinschaften in Bayern

  • Projektsteuerung für Baugemeinschaften in Bayern
  • Projektentwicklung Wohnbau

In diesen Orten suchen wir Grundstücke für vorteilhafte Reihenhäuser oder Wohnungen mit Baugemeinschaft:

  • Aichach-Friedberg (Stadt u. Landkreis)
  • Altötting (Stadt u. Landkreis)
  • Ansbach (Stadt)
  • Augsburg (Stadt u. Landkreis)
  • Dachau (Stadt u. Landkreis)
  • Deggendorf (Stadt u. Landkreis)
  • Dingolfing-Landau (Stadt u. Landkreis)
  • Ebersberg (Stadt u. Landkreis)
  • Eichstätt (Stadt u. Landkreis)
  • Erding (Stadt u. Landkreis)
  • Erlangen-Höchstädt (Stadt u. Landkreis)
  • Forchheim (Stadt u. Landkreis)
  • Freising (Stadt u. Landkreis)
  • Fürstenfeldbruck (Stadt u. Landkreis)
  • Fürth (Stadt u. Landkreis)
  • Ingolstadt (Stadt)
  • Kelheim (Stadt u. Landkreis)
  • Landshut (Stadt u. Landkreis)
  • Mühldorf (Stadt u. Landkreis)
  • München (Landkreis)
  • Neuburg-Schrobenhausen (Stadt u. Landkreis)
  • Neumarkt i. d. Opf. (Stadt u. Landkreis)
  • Nürnberg (Stadt)
  • Nürnberger Land (Landkreis)
  • Pfaffenhofen a. d. Ilm (Stadt u. Landkreis)
  • Regensburg (Stadt u. Landkreis)
  • Roth (Stadt u. Landkreis)
  • Schwabach (Stadt u. Landkreis)
  • Straubing-Bogen (Stadt u. Landkreis)

Eure Hinweise auf freie Grundstücke prüfen wir gerne!

Ihr wollt eine neue örtliche Gruppe im Forum gründen?

Schickt uns bitte eine kurze email mit dem Namen des Ortes, für den Ihr eine Gruppe gründen wollt – wir legen die Gruppe gerne für Euch an. So findet Ihr für Euren Ort mit dem Forum #Mit-Mach-Immobilie weitere Interessenten im Netz. 

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§ 7 b EStG - Sonderabschreibung Mietwohnungs-Neubau 2024

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus wurde der § 7 b – Sonderabschreibungen 2019 in das Einkommensteuergesetz aufgenommen.

Mit der Verkündigung des Wachstums-Chancen-Gesetz vom 27.03.2024 erfolgte eine weitere Anpassung des § 7b EStG. Dabei wurde der betragsmäßige und zeitliche Rahmen für Vermieter ausgeweitet, in dem Abschreibungen für vermietete Wohn-Immobiliengenutzt werden können.

Demnach sind für die Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union belegen sind, entsprechend der nachfolgenden Absätze im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren Sonderabschreibungen bis zu jährlich 5 Prozent der Bemessungsgrundlage in Anspruch genommen werden.

Zusätzlich kann die Absetzung für Abnutzung nach § 7 Absatz 4 oder 5a mit 3 % p.a. in Anspruch genommen werden

Die Sonder-AfA kann für erstmals neu geschaffene Wohnungen genutzt werden. Eine Wohnung ist dann neu, wenn sie bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft wird.

Die Sonderabschreibungen können nur in Anspruch genommen werden, wenn durch Baumaßnahmen auf Grund eines nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022 oder nach dem 31. Dezember 2022 und vor dem 1. Oktober 2029 gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige neue, bisher nicht vorhandene, Wohnungen hergestellt werden, die die Voraussetzungen des § 181 Absatz 9 des Bewertungsgesetzes erfüllen; hierzu gehören auch die zu einer Wohnung gehörenden Nebenräume.

Die insoweit hergestellten Wohnungen müssen den Kriterien eines "Effizienzhaus 40" mit Nachhaltigkeits-Klasse erfüllen. Der Nachweis ist durch das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“  (QNG) nachzuweisen.

Die Wohnung muss im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren der Vermietung zu Wohnzwecken dienen.

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen nun für Wohnungen, die aufgrund eines nach dem 31. Dezember 2022 und vor dem 1. Oktober 2029 gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige hergestellt werden, dürfen die Herstell- oder Anschaffungskosten von 5.200 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen.

Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wohnung, jedoch maximal 4 000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und zugehörige Nebenflächen.

Rückabwicklung der Sonderabschreibung

Die in Anspruch genommenen Sonderabschreibungen müssen nach § 7b Abs. 4 EStG in folgenden Fällen rückgängig gemacht werden:

  • der Vermieter verstößt gegen die Nutzungsvoraussetzungen innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraumes,
  • der Vermieter veräußert die Wohnung im Zehn-Jahres-Zeitraum und muss den erzielten Veräußerungsgewinn nicht versteuern,
  • die Baukostenobergrenze von nun 5.200 EUR für Wohnungen wird überschritten, nachdem nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten anfallen (gilt hier für Wohnungen aufgrund eines nach dem 31. Dezember 2022 und vor dem 1. Oktober 2029 gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige – sinngemäß für vorhergehende Zeiträume und Obergrenzen sinngemäß).

In diesen drei Fallvarianten muss die Abschreibung in voller Höhe (verzinslich) rückgängig gemacht und die bisher in Anspruch genommene lineare AfA neu angepasst werden.

Korrekturmöglichkeit

Die Finanzämter können die Steuer- und Feststellungsbescheide, in denen die Abschreibungen berücksichtigt wurden, nach § 7b Abs. 4 S. 2 EStG aufheben oder ändern. Um eine Änderungssperre aufgrund eingetretener Festsetzungsverjährung auszuschließen, enthält das Gesetz eine Anlaufhemmung für die Festsetzungsfrist der ersten vier Kalenderjahren der Sonderabschreibung (§ 7b Abs. 4 S. 3 EStG).

"Antragsformular" für Vermieter

Das BMF hat ein ausfüllbares Formular veröffentlicht, mit denen Vermieter oder deren Steuerberater gegenüber Finanzamt die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung erklären können („Angaben zur Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung nach § 7b EStG“). Dieses Formular enthält Textfelder für sämtliche erforderliche Angaben (zu Person, Förderobjekt, Nutzungsvoraussetzungen, Nutzfläche, Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Baukostenobergrenze).

BMF, Schreiben v. 7.7.2020, IV C 3 - S 2197/19/10009 :008