09.04.2025 | Das haben CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag zu BAUEN und WOHNEN vereinbart
Grundsätze des Koalitionsvertrages zu Bauen und Wohnen
Als übergeordnetes Ziel gilt: Wohnen soll für alle Menschen bezahlbar, verfügbar und umweltverträglich gestaltet werden können. Dabei sind alle Wohnformen, ob Eigentum oder Mietwohnung, in der Stadt und im ländlichen Raum gleichwertig.
Die Koalition will den Wohnungsbau und die Eigentumsbildung durch eine Investitions-, Steuer-entlastungs- und Entbürokratisierungsoffensive ankurbeln.
Zur Stabilisierung des Wohnungsmarktes wird der soziale Wohnungsbau als wesentlicher Bestandteil der Wohnraumversorgung ausgebaut. Mieter sollen wirksam vor Überforderung durch immer höhere Mieten geschützt werden.
Die städtebauliche Entwicklung des Landes soll gestärkt werden, gerade auch in den ländlichen Räumen. Leerstand in strukturschwachen Regionen soll bekämpft werden, Innenstädte und soziale Infrastrukturen gestärkt und an den Klimawandel sowie die erforderliche Barrierefreiheit angepasst werden.
Das Baugesetzbuch soll in zwei Schritten novelliert werden. In den ersten 100 Tagen soll ein Gesetzentwurf zur Einführung eines Wohnungsbau-Turbos unter Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit vorgelegt werden. Dabei sollen Lärmschutzfestsetzungen erleichtert werden; zugleich werden die Vorschriften über den Umwandlungsschutz (§ 250 Baugesetzbuch) und die Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt um fünf Jahre verlängert.
In einem zweiten Schritt sollen grundlegende Reformen zur Beschleunigung des Bauens vorgenommen werden. Um eine nachteilige Ausstrahlungswirkung auf die Umgebung zu vermeiden, wird das Vorkaufsrecht für Kommunen in Milieuschutzgebieten und bei Schrottimmobilien entsprechend gestärkt sowie der preislimitierte Vorkauf für solche Immobilien vereinfacht.
In Milieuschutzgebieten sollen sozialverträglich aufgewertet werden
In Milieuschutzgebieten sollen Vorhaben zur Herstellung von Barrierearmut und energetischer Sanierung sozialverträglich ermöglicht werden. Selbstnutzende Eigentümer sollen von den Regelungen des Milieuschutzes ausgenommen werden.
Gebäudetyp E soll laut Koalitionsvertrag abgesichert werden
Baustandards sollen vereinfacht und der Gebäudetyp E abgesichert werden.
Die Bindungswirkung von Normsetzungen durch Selbstverwaltungsorganisationen soll überprüft und auf ein sicherheitsrelevantes Maß zurückgeführt werden.
Um den Gebäudetyp E zivilrechtlich zu ermöglichen, soll eine gesetzliche Verknüpfung mit den technischen Baubestimmungen der Länder vorgenommen werden. Das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik soll künftig keinen Mangel mehr darstellen. Die unabhängige Stelle zur Kostenfolgeprüfung von DIN-Normen soll eingesetzt werden.
Förderung für Familien im Koalitionsvertrag von CDU / CSU und SPD
Zur Wohneigentumsbildung für Familien („Starthilfe Wohneigentum“), zur Neubauförderung und zur Sanierung bestehenden Wohnraums sollen steuerliche Maßnahmen verbessert werden, eigenkapitalersetzende Maßnahmen geschaffen und die Übernahme von staatlichen Bürgschaften für Hypotheken geprüft werden. Die Förderprogramme der KfW sollen zu zwei zentralen Programmen zusammengeführt und vereinfacht werden: ein Programm für den Neubau und eines für die Modernisierung. Dabei sollen Anreize für einfaches, klimafreundliches und kostenreduziertes Bauen gesetzt werden.
Kommunale Wohnungsbaugesellschaften sollen nach dem Koalitionsvertrag unterstützt werden
Zur Vergabe von Eigen- und Fremdkapital soll im Zusammenspiel von öffentlichen Garantien (zum Beispiel der KfW) und privatem Kapital ein Investitionsfonds für den Wohnungsbau aufgelegt und auch kommunale Wohnungsbaugesellschaften durch eigenkapitalentlastende Maßnahmen unterstützt werden.
Angespannte Wohnungsmärkte im Fokus des Koalitionsvertrages
Es sollen zudem die günstigen Finanzierungskonditionen des Bundes und die Expertise der
Wohnungswirtschaft für schnelles und effizientes Bauen zusammengebracht werden und dazu zeitnah durch eine Beteiligung des Bundes die Finanzierungskosten gesenkt werden, um gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft in großer Zahl Wohnungen in angespannten Wohnungsmärkten für unter 15 EUR pro Quadratmeter entstehen zu lassen.
Um die Wohnungsfürsorge für Bundesbedienstete auszubauen, soll die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) eigene Einnahmen verwenden und zu diesem Zweck mit einer begrenzten Kreditfähigkeit ausgestatten können.
Erreichung der Klimaziele im Koalitionsvertrag
Für die Erreichung der Klimaziele ist der Gebäudesektor zentral. Bezahlbarkeit, Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz sind die Ziele der Koalition zur Modernisierung der Wärme-versorgung.
Das Heizungsgesetz soll abgeschafft werden. Stattdessen soll das neue GEG technologieoffener, flexibler und einfacher werden. Die erreichbare CO2-Vermeidung soll zur zentralen Steuerungsgröße werden. Die Sanierungs- und Heizungsförderung soll fortgesetzt werden.
Die Kosten für energetische Sanierungen ererbter Immobilien sollen künftig von der Steuer absetzbar sein.
Die Förderfähigkeit des EH55-Standards soll zeitlich befristet wieder hergestellt werden, um die Bautätigkeit weiter zu fördern.
Die Verzahnung von GEG und kommunaler Wärmeplanung soll vereinfacht werden. Die nationalen Gebäudeeffizienzklassen im GEG sollen mit Nachbarländern harmonisiert werden.
Ziele des Sozialen Wohnungsbau im Koalitionsvertrag
Investitionen in den sozialen Wohnungsbau sollen schrittweise deutlich erhöht werden. In diesem Rahmen sollen die Mittel für Junges Wohnen verdoppelt und Mittel für barrierefreies, altersgerechtes Wohnen zur Verfügung gestellt werden. Für bewilligte Projekte werden schnell ausreichende Mittel zur Abfinanzierung zur Verfügung gestellt.
Um die „WG-Garantie“ für Auszubildende und Studierende zu erreichen, sollen neben den zusätzlichen Investitionen in Junges Wohnen die Förderbestimmungen für den Belegungsankauf von Wohnraum für Auszubildende und Studierende geöffnet werden. Der Verbraucherschutz zur Durchsetzung von Mieterrechten für junge Menschen sollen gestärkt werden . Damit auch Auszubildende profitieren können, sollen Beratungskompetenzen in einer Anlaufstelle für Auszubildenden-Wohnen auf Bundesebene gebündelt werden.
Investitionszuschüssen für genossenschaftliches Wohnen im Koalitionsvertrag
Das genossenschaftliche Wohnen wird weiter gefördert, die Wohngemeinnützigkeit soll mit Investitionszuschüssen ergänzt werden.
Mietpreisbremse wird nach Vereinbarung im Koalitionsvertrag verlängert
Die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten soll für vier Jahre verlängert werden. Bis zum 31.12.2026 wird eine Expertengruppe mit Mieter- und Vermieterorganisationen die Harmonisierung von mietrechtlichen Vorschriften, eine Reform zur Präzisierung der Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz und eine Bußgeldbewehrung bei Nichteinhaltung der Mietpreisbremse vorbereiten. In angespannten Wohnungsmärkten werden Indexmieten bei der Wohnraumvermietung möblierte und Kurzzeitvermietungen einer erweiterten Regulierung unterworfen.
Änderung der Modernisierungsumlage sieht der Koalitionsvertrag vor
Über eine Änderung der Modernisierungsumlage soll erreicht werden, dass zum einen wirtschaftliche Investitionen in die Wohnungsbestände angereizt werden und zum anderen die Bezahlbarkeit der Miete künftig besser als jetzt gewährleistet bleiben kann. Die Wertgrenze bei Kleinmodernisierungen soll bis Ende 2025 auf 20.000 Euro angehoben werden.
Die Wertgrenze bei Kleinmodernisierungen soll bis Ende 2025 auf 20.000 Euro angehoben werden.
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