Investitionsförderung für vermietete Immobilien

Die Ampelkoalition passt den AfA-Satz beim Mietwohnungsbau von bisher 2 % auf 3 % nun schon am 1.7.2023 an und schafft damit eine sachgerechte Abschreibung für vermietete Gebäude.

Höhere Steuervorteile für Wohnungsneubau

Schon lange stand die bisher geltende Abschreibung auf vermietete Gebäude in Höhe von 2 % als in der Kritik – nun passt die Ampelkoalition den AfA-Satz sachgerecht auf 3 % an. Im Koalitionsvertrag hatten sich die Ampel-Parteien darauf verständigt, die lineare Abschreibung beim Neubau von Mietwohnungen von aktuell 2 % auf 3 % Prozent jährlich anheben zu wollen. Der AfA-Satz wird nun schon am 1.7.2023 in die Tat umgesetzt und damit ein halbes Jahr früher, als ursprünglich geplant.

Somit können Vermieter die erhöhte Abschreibung von 3 % für vermietete Gebäude oder Wohnungen ansetzen, die die ab 01.07.2023 fertiggestellt werden. Die Abschreibungsdauer reduziert sich für diese Immobilien somit von 50 auf 33 Jahre.

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